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Lokalkammer München UPC_CFI_324/2024 UPC_CFI_487/2024 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts vom 6. Juni 2025 LEITSÄTZE: 1. Verteidigt sich die Beklagtenseite gegen den Vorwurf der Patentverletzung mit dem Argument, die Verletzung des Klagepatents durch die angegriff ene Ausführungsform sei aufgrund außerhalb des Patentanspruchs liegender Umstände unmöglich, trägt die Beklagtenseite für diese Behauptung die Darlegungs - und Beweislast . Der Verletzungskläger ist nach Art. 54 EPGÜ nicht gehalten, zur Gestaltung außerhalb des Patentanspruchs liegender Bauteile vorzutragen. 2. Weist eine Vorrichtung die nach dem Patentanspruch erforderliche Eignung auf, ist unerheblich, ob die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen regelmäßig, nur in Ausnahmefällen oder n ...