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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 22. Februar 2024 betreffend einen Antrag (App_7573/2024) auf Fristverkürzung gemäß R. 225(e), R. 9.3(b) der Verfahrensordnung (Beschleunigung des Berufungsverfahrens) LEITSATZ: In dem Verfahren betreffend eine Berufung gegen eine Anordnung, mit der einem Antrag auf Zulassung der Klageerweiterung um Ansprüche aus einem weiteren Patent in dem Hauptverfahren stattgegeben wurde, wird ein am letzten Tag der Fristen nach R.224.1(b) und R.224.2(b) VerfO gestellter Antrag der Antragstellerinnen auf Fristverkürzung gemäß R. 9.3(b) VerfO für die Einreichung eine Berufungserwiderung im Hinblick auf die Interessen des Berufungsbeklagten und die Grundsätze eines ordentlichen Verfahrens zurückgewiesen, auch wenn dies bedeuten ...