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1 ANORDNUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 22. Februar 2024 betreffend einen Antrag (APP_7580) auf Fristverkürzung gemäß R. 225(e), R. 9.3(b) der Verfahrensordnung (Beschleunigung des Berufungsverfahrens) LEITSATZ: In einem Verfahren betreffend eine Berufung gegen eine Anordnung gemäß Regel 302.1 VerfO wurde ein am letzten Tag der Fristen nach R.224.1(b) und R.224.2(b) VerfO gestellter Antrag der Antragstellerinnen auf Fristverkürzung gemäß R. 9.3(b) VerfO für die Einreichung eine Berufungserwiderung im Hinblick auf die Interessen des Berufungsbeklagten und die Grundsätze eines ordentlichen Verfahrens zurückgewiesen, auch wenn dies bedeuten könnte dass im Verfahren vor dem Gericht erster Instanz die Klageerwiderung eingereicht werden muss bevor eine Ents ...