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Leitsatz Wenn der Antrag auf Zulassung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass einstweiliger Maßnahmen als Reaktion auf eine Anregung des Gerichts erfolgt, entspricht es in der Regel dem pflichtgemäßen Ermessen, von Regel 370.9 (e) Verfahrensordnung [Verweigerung der anteiligen Rückerstattung von bezahlten Gerichtsgebühren] keinen Gebrauch zu machen. Keywords Antrag auf Zulassung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass einstweiliger Maßnahmen; anteilige Rückerstattung von bezahlten Gerichtsgebühren Lokalkammer München UPC_CFI_1148/2026 UPC_CFI_1148/2026 2 ENTSCHEIDUNG des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 4. Mai 2026 Antragstellerin Miele & Cie. KG, Carl-Miele-Straße 29, 33332 Gütersloh, vertreten durch den Geschäftsführer, ebenda vertre ...