Textextraktion: pypdf | Seiten: 7
Lokalkammer München UPC_CFI_642/2025 UPC_CFI_472/2026 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 2. April 2026 LEITSÄTZE: 1. Wenn das Gericht die Parteien auffordert, zu verschiedenen vorgeschlagenen Terminen für die Zwischenanhörung oder die mündliche Verhandlung Stellung zu nehmen, wird von Vertretern vor dem EPG erwartet, dass sie unverzüglich antworten, spätestens jedoch bis zum Ablauf der ihnen gesetzten Frist. 2. Sobald ein Termin festgesetzt wurde, werden später eingereichte Anträge auf Terminsverlegung abgelehnt, sofern nicht erhebliche Gründe, aus denen heraus einem Beteiligten eine Teilnahme für das Gericht erkennbar nicht zumutbar ist, eine Verlegung im Einzelfall rechtfertigen. Die erheblichen Gründe für eine Terminsve ...