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Central Division Paris UPC_CFI_999/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts, betreffend die Überprüfung gemäß R. 333 VerfO eines Einspruchs gemäß R. 19 VerfO erlassen am 26. Januar 2026 Leitsätze: 1. Für das Vorhandensein eines eigenen Interesses an einer Nichtigkeitsklage neben der bereits erhobenen Nichtigkeitswiderklage eines verbundenen Unternehmens ist eine eigene Geschäftstätigkeit des Klägers maßgeblich. Auf den Grad der Verbindung der betroffenen Unternehmen kommt es dabei nicht an. Verbundene Unternehmen sind nicht schon dann „dieselbe Partei“ im Sinne von Art. 33 Abs. 4 S. 2 EPGÜ, wenn es sich um Mutter - und Tochterunternehmen handelt. Auch der Grad der Kontrolle ist kein maßgebliches Kriterium, sowei t das betroffene Unternehmen eine eigenstän ...