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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 13. Oktober 2026 betreffend einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Kostenentscheidungen (R. 221.3 VerfO) LEITSATZ: Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß R. 157 VerfO i.V. mit R. 221 VerfO ist unzulässig, soweit er sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtet. Gemäß R. 320.7 VerfO ist gegen eine Anordnung, mit der ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, oder eine Anordnung, mit der einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben wird, eine Berufung nicht statthaft. Daraus folgt, dass auch ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß R. 157 i.V. mit R. 221 VerfO unzulässig ist. SCHLAGWÖRTER: - Un ...