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UPC-COA-0000089/2026

Rematec GmbH & Co KG v. Europe Forestry B.V.

Datum
2026-10-13
Kammer
Luxembourg (LU)
Verfahrensart
Appeal
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDUPC-COA-0000089-2026-b972c5eba48c
AktenzeichenUPC-COA-0000089/2026
RegisterzeichenUPC-COA-0000089/2026
Entscheidungsreferenz
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 6

1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 13. Oktober 2026 betreffend einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Kostenentscheidungen (R. 221.3 VerfO) LEITSATZ: Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß R. 157 VerfO i.V. mit R. 221 VerfO ist unzulässig, soweit er sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand richtet. Gemäß R. 320.7 VerfO ist gegen eine Anordnung, mit der ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt wird, oder eine Anordnung, mit der einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben wird, eine Berufung nicht statthaft. Daraus folgt, dass auch ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Berufung gemäß R. 157 i.V. mit R. 221 VerfO unzulässig ist. SCHLAGWÖRTER: - Un ...