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1 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Zentralkammer (Abteilung München) verkündet am 20. November 2025 LEITSÄTZE: 1. Bei der rechtlichen Bewertung der erfinderischen Tätigkeit ist stets im Blick zu behalten, dass vermieden werden muss, dass eine Erfindung in Kenntnis der Erfindung, also im Nachhinein, beurteilt wird. Dies gilt auch, wenn allgemeines Fachwissen herangezogen wird. Auch in einem solchen Fall ist es in der Regel erforderlich, dass die Fachperson einen Anlass hat, ausgehend vom Stand der Technik zu dem beanspruchten Gegenstand zu gelangen. 2. Wenn die Nichtigkeitsklägerin sich entscheidet, einen oder mehrere Ansprüche des Patents in der erteilten Fassung nicht anzugreifen, sind das Gericht sowie die Beklagte an diesen Klageumfang gebunden. ...