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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_135/2024 UPC_CFI_477/2024 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts verkündet am 18. März 2026 betreffend EP 3 605 534 LEITSÄTZE: 1. Eine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 102 AE UV auf dem relevanten Markt kann sich daraus ergeben, dass ohne eine Lizenz am Streitpatent keine Produkte (hier Smart-TVs) angeboten werden können, die mit einem gängigen Standard kompatibel sind. Entscheidend ist dabei die Erwartungshaltung des Verbrauchers, dass Smart-TVs alle gängigen Audio- und Video-Codecs umfassen und dadurch alle Inhalte decodieren können, die von den Anbietern von Diensten entsprechend codiert wurden. 2. Im Hinblick auf die grundlegende Einordnung des FRAND -Verhandlungsprogramms na ch Huawei v. ZTE schließt sich die ...