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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_1696/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 4. Mai 2026 betreffend EP 3 802 413 LEITSÄTZE: 1. Ein Grund für eine Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen liegt vor, wenn gewisse Umstände aus der Sicht eines sachkundigen und vernünftigen Beobachters berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Sachverständigen aufkommen lassen. Solche Zweifel sind berechtigt, wenn ein sachkundiger und vernünftiger Beobachter zu dem Schluss kommt, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Sachverständige in seiner Entscheidung durch andere Faktoren als den soeben genannten Pflichten beeinflusst wird. 2. Sofern die Besorgnis der Befangenheit auf die Erfüllung des Gutacht erauftrags selbst gest ...