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1 Lokalkammer Düsseldorf Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 18. Oktober 2023 betreffend EP 2 546 134 B1 Leitsätze: 1. Wird eine gerichtliche Anordnung durch eine Partei nicht befolgt, kann der erstinstanzliche Spruchköper der betreffenden Kammer auf Antrag der anderen Partei oder von Amts wegen über die Festsetzung der in der Anordnung vorgesehenen Zwangsgelder entscheide n. Maß- gebliches Kriterium für die Bestimmung der Höhe des Zwangsgeldes ist dabei die Bedeutung der Anordnung und damit letztlich das Interesse des Gläubigers an deren Durchsetzung, wel- ches beispielsweise darin bestehen kann, die patentierten Produkte zu vertreiben. 2. Das Zwangsgeld soll den Schuldner verlässlich von zukünftigen Verstößen und Verle ...