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Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München verkündet am 11. März 2026 LEITSÄTZE Stellungnahmen eines Patentanmelders im Erteilungsverfahren stellen kein Auslegungsmaterial für die Auslegung des erteilten Patents im Sinne von Art. 69 Abs. 1 EPÜ dar. Ebenso wenig sind solche Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren für die Auslegung in einem nachfolgenden Verletzungs - oder Nichtigkeitsverfahren bindend. Sie können jedoch ein Indiz für das fachmännische Verständnis von der Lehre des erteilten Patents im Prio ritätszeitpunkt geben, weil der Anmelder selbst regelmäßig das beste Verständnis von seiner Erfindung und das zugehörige Fachwissen hat (Fortführung von : Berufungsgericht, Anordnung vom 20.12.2024, UPC_CoA_402/2024 - Alexion gg. ...