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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_1928/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts verkündet am 7. Mai 2026 betreffend EP 3 001 984 B1 LEITSÄTZE: 1. Die Antragstellerin trägt grundsätzlich die Darlegungslast für die Kenntniserlangung der Existenz der angegriffenen Ausführungsform, des potenziellen Verletzungssachverhalts und dessen zügige Aufklärung. Der maßgebliche Zeitraum erstreckt sich von der Kenntnis der angegriffenen Ausfüh- rungsform als ein potenziell verletzendes Produkt bis zum Vorliegen all derjenigen Tatsachen und Beweismittel, die beschafft werden müssen, um den vollständigen Verletzungssac hverhalt sub- stantiiert vortragen zu können. 2. Ein Kennenmüssen des potenziell verletzenden Produktes ist dann anzunehmen, wenn nach dem herkömmlichen Vers ...