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Lokalkammer Hamburg Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Hamburg erlassen am 17. November 2023 UPC_CFI_559935/2023 Eingangsdatum der Klage: 08.08.2023 Leitsatz: Das EPG ist für Klagen auf Festsetzun g von Schadensersatz auf Grundlage eines rechtskräftig abgeschlossenen Patentverletzungsverfahrens vor einem nationalen Gericht nicht zuständig. Art. 32 lit. a) EPGÜ eröffnet eine Zuständigkeit des EPG für die Festsetzung von Schadensersatz erst nach einer vorangegangenen Klage auf Patentverletzung vor einer Kammer des EPG. Art. 32 lit. f) EPGÜ begründet eine Zuständigkeit nur für Klagen auf Schadensersatz oder auf Entschädigung aufgrund des vorläufigen Schutzes, den eine veröffentlichte Anmeldung eines eur opäischen Patents gewährt, vor. Auch di ...