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1 Lokalkammer München Leitsätze: 1. Die ursprüngliche Anspruchsfassung eines Europäischen Patentes kann im Zu- sammenhang mit im Erteilungsverfahren vorgenommenen Änderungen der An- spruchsfassung als Auslegungshilfe herangezogen werden. 2. Als unterlegene Partei hat der Antragsteller eines erfolglosen Antrags auf Erlass einstweiliger Maßnahmen in der Regel auch diejenigen Kosten zu tragen, die dem Antragsgegner durch die Einreichung einer Schutzschrift entstanden sind. Keywords: Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen; Kosten der Schutzschrift; Auslegung; frühere Fassung des Anspruchs als Auslegungshilfe 2 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Verfahren auf Erlass einstweiliger Maßnahmen betreffend das Europäische Patent 3 883 277 Verfahrensnummer ...