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UPC_CFI_388/2025

Horl 1993 GmbH v. Magna-Tec e.K.

Datum
2026-05-06
Kammer
Hamburg (DE) Local Division
Verfahrensart
Infringement Action
Sprache
EN

Metadaten

Fall-IDUPC_CFI_388-2025-63b5af1c631f
Aktenzeichen
RegisterzeichenUPC_CFI_388/2025
Entscheidungsreferenz
Schlagwörter
Leitsätze

Dokumente und Volltext

Textextraktion: pypdf | Seiten: 39

Lokalkammer Hamburg UPC_CFI_388/2025 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts verkündet am 6. Mai 2026 betreffend EP 4 117 857 B1 LEITSATZ 1. Um Ansprüche, die sich auf Länder außerhalb des EPGÜ beziehen, zu begründen, müssen hinreichend konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die das Gericht in die Lage versetzen, zuverlässig über eine Patentverletzung in Nicht-EPG-Ländern zu entscheiden. 2. Ein Anspruch auf Urteilsveröffentlic hung ist gegeben, wenn die Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer solchen hat. Dies kann der Fall sein, wenn das Produkt der Klägerin und die angegriffene A usführungsform auf der Webseite des Patentverletzers in der Gegenüberstellung negativ beschrieben wird und die angegriffene Ausführungsform in einer Fachzeitschrift in ihre ...