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Lokalkammer Hamburg UPC_CFI_388/2025 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts verkündet am 6. Mai 2026 betreffend EP 4 117 857 B1 LEITSATZ 1. Um Ansprüche, die sich auf Länder außerhalb des EPGÜ beziehen, zu begründen, müssen hinreichend konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die das Gericht in die Lage versetzen, zuverlässig über eine Patentverletzung in Nicht-EPG-Ländern zu entscheiden. 2. Ein Anspruch auf Urteilsveröffentlic hung ist gegeben, wenn die Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer solchen hat. Dies kann der Fall sein, wenn das Produkt der Klägerin und die angegriffene A usführungsform auf der Webseite des Patentverletzers in der Gegenüberstellung negativ beschrieben wird und die angegriffene Ausführungsform in einer Fachzeitschrift in ihre ...