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Zentralkammer Paris Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts UPC_CFI_425/2025 betreffend: Europäisches Patent 2 643 717 erlassen am 25. Juni 2026 LEITSÄTZE: 1. Wird das streitige Patent während eines Verfahrens zur Nichtigerklärung vor dem Einheitlichen Patentgericht durch das Europäische Patentamt mittels eines Beschränkungsverfahrens beschränkt, so beurteilt das Gericht die Gültigkeit des Patents in seiner beschränkten Fassung. 2. Art. 105a (2) EPÜ hat auf Gerichtsverfahren zur Nichtigerklärung eines Patents vor dem Einheitlichen Patentgericht keinen Einfluss. PARTEIEN: KLÄGER: – vertreten durch: Dr. Christopher Maierhöfer, Roksana Hosseini, Bird & Bird LLP, München Leonard Lotz, Bird & Bird LLP, Hamburg STREITHELFERIN (auf Seiten des Klägers): Chainzone ...