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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_463/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 11. März 2024 betreffend EP 2 697 391 B1 LEITSÄTZE: 1. Gemäß R. 262A.6 VerfO darf die Zahl der Personen , denen Zugang zu geheimhaltungs- bedürftigen Informationen gewährt wird, nicht größer sein als für die Einhaltung des Rechts der Verfahrensparteien auf einen wirksamen Rechtsbe helf und ein faires Verfahren erforderlich, wobei der Kreis der Zugangsberechtigt en mindestens eine natürliche Person jeder Partei sowie die jeweiligen Anwälte oder Vertreter umfassen muss. 2. Grundsätzlich obliegt es der jeweiligen Partei, die Personen zu benennen, für die sie Zugang begehrt. Kommt sie dem nach, kann der Ausschluss einer Person nicht allei ...