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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_463/2023 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer Düsseldorf erlassen am 22. März 2024 betreffend EP 2 697 391 B1 LEITSÄTZE: 1. Gemäß Art. 51 Abs. 2 EPGÜ sehen alle Kammern des Gerichts erster Instanz, soweit dies angemessen erscheint, auf Verlangen einer Partei eine Verdolmetschung vor, um die Partei bei der mündlichen Verhandlung zu unterstützen. Die ser allgemeine Grundsatz wird in R. 109 VerfO näher konkretisiert. 2. Ziel der Simultanverdolmetschung ist es, den Bet eiligten, welche der Verfahrenssprache nicht oder nicht in ausreichendem Maße mächtig sind, eine aktive Teilnahme an der mündli- chen Verhandlung zu ermöglichen. Dabei kann die Ver dolmetschung sowohl in als auch aus der Verfahrenssprache er ...