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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_539/2024 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 19. November 2025 betreffend EP 3 212 356 B1 LEITSÄTZE: 1. Für den Umfang der Herausgabe des Gutachtens/schriftlichen Berichts an die Antragstellerin ist zunächst zu fragen, ob die Informationen oder Beweismittel Geschäftsgeheimnisse dar- stellen oder personenbezogenen Daten Dritter beinhalten oder sonstige vertraul iche Infor- mationen darstellen oder beinhalten (Art 58 EPGÜ). 2. Sofern dies der Fall ist, sind diese Informationen/Beweismittel zu schwärzen, wenn sie für die Frage der Verletzung bzw. etwaiger Benutzungshandlungen irrelevant sind. 3. Betreffen geheime oder vertrauliche Informationen die Verletzungsfrage und/oder den Um- fang von Benutzungshandlungen, i ...