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Lokalkammer München UPC_CFI_58/2025 ACT_3832/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 19. Mai 2025 LEITSÄTZE Kommt es für die Kostentragungspflicht im Rahmen einer Entscheidung nach Regel 360 VerfO darauf an, ob die Beklagte Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, ist auf die objektive Sicht einer Person in der Position der Klägerin im Zeitpunkt der Klageeinreichung abzustellen. Es ist zu fragen, ob die Klägerin zu diesem Zeitpunkt davon aus gehen durfte, nicht ohne gerichtliche Hilfe zu ihrem Recht zu kommen. Eine Abmahnung ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit oder Begründetheit eines Antrags auf Erlass einstweiliger Maßnahmen. Ihr Fehlen lässt nicht ohne weiteres die Dringlichkeit des Begehrens entfallen. Ihr ...