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1 Lokalkammer Mannheim UPC_CFI_611/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 1. Oktober 2025 betreffend Einspruch gemäß R. 19 VerfO LEITSÄTZE: 1. Für die Darlegung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 4 (1) und Art. 63 (1) der Verordnung (EU) Nr.1215/2012 (Brüssel Ia VO) genügt die Darlegung, dass die beklagte Partei ihren Wohnsitz im EU -Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts hat. Im Fall eines gemeinsamen Gerichts von EU-Mitgliedstaaten genügt nach Art. 71b (1) Brüssel Ia VO dementsprechend – wie im Streitfall geschehen – die Darlegung des Sitzes in einem der Errichtungsstaaten des gemeinsamen Gerichts. 2. Der Einspruch gemäß Regel 19 VerfO ist ein internes Verfahrensmittel und kann keine Entscheidung in der Sache herbeiführen. Daher i ...