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1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_630/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts verkündet am 31. Oktober 2025 betreffend EP 1 998 686 B2 LEITSÄTZE: 1. Der Schutzumfang eines Vorrichtungsanspruchs erstreckt sich regelmäßig auch auf Ausführungsformen, bei denen die beanspruchten strukturellen Merkmale vorhanden sind, wenn diese die ihnen durch die Patentschrift zugedachte Funktion oder den ihnen zugedachten technischen Vorteil nicht vollständig und uneingeschränkt verwirklichen (verschlechterte Ausführungsform). Mit einem angemessenen Schutz des Patentinhabers ist es nicht vereinbar, den Schutzumfang des Anspruchs auf die Erfüllung einer nicht beanspruchten, aber für die Fachperson erkennbaren technischen Funktion oder eines entsprechenden technischen Vorteil ...