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Lokalkammer München UPC_CFI_693/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 17. Oktober 2025 LEITSÄTZE: 1. (Hilfs-)Anträge, mit denen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Art. 62 EPGÜ Verfügungsanträge auf der Grundlage einer von der erteilten Fas- sung des Verfügungspatents abweichenden ( alternativen) Anspruchsfassung geltend gemacht w erden, um bestehenden Zweifeln am Rechtsbestand zu be- gegnen, sind in der Regel zurückzuweisen. 2. Wird vom Patentinhaber (hilfsweise) eine Änderung der Anspruchsfassung eines Patentes für erforderlich gehalten, bedeutet dies, dass das Patent in seiner er- teilten Fassung wahrscheinlich nicht gültig ist. Das Gericht kann in diesem Fall von der für das Verfahren nach Art. 62 EPGÜ allein maßgeblichen ...