Textextraktion: pypdf | Seiten: 11
Lokalkammer München UPC_CFI_714/2024 UPC_CFI_155/2025 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 2. April 2026 LEITSÄTZE: 1. Eine Aussetzung des Verfahrens nach Regel 295(a) VerfO ist in der Regel nicht veranlasst, wenn der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem EPG vor der mündlichen Verhandlung bei der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) stattfindet. 2. Eine Aussetzung des Verfahrens nach Regel 295 VerfO ist auch nicht zwingend deshalb veranlasst, weil die Einspruchsabteilung des EPA das Klagepatent zwischen der mündliche n Verhandlung vor dem EPG und dem vom EPG anberaumten Verkündungstermin widerrufen hat. 2 KLÄGERIN UND WIDERBEKLAGTE biolitec Holding GmbH & Co. KG, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, Österreich vertreten du ...