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1 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 09. Dezember 2024 Leitsätze: 1. Art. 32 (1) a), c) EPGÜ eröffnen die sachliche Zuständigkeit des EPG für den Erlass einstweiliger Maßnahmen , mit denen ein Antragsteller um Rechtsschutz vor drohenden (ausländischen) Prozessführungs- und/oder Vollstreckungsverboten nachsucht. 2. Ein (ausländisches) Prozessführungs- und/oder Vollstreckungsverbot verstößt gegen den allgemeinen europäischen Justizgewährungs anspruch (Art. 47 EU -Charta). Die Verbote stehen auch im Widerspruch zum deutschen Ju stizgewährungsanspruch gem. Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG und sind als unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu qualifizieren. 3. Besondere Umstände im Sinne der Regel 211.5 VerfO lassen sich nicht nur mit einer ...