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1 Lokalkammer München UPC_CFI_9/2023 Anordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts in dem Hauptsacheverfahren betreffend die Europäischen Patente 3 611 989 und 3 678 321 erlassen am 18/01/2024 Leitsätze: 1. Zur Zulässigkeit der Erweiterung der Klage um Ansprüche aus einem weiteren Klagepatent nach Abschluss eines Beschränkungsverfahrens. 2. Den Beklagten sind zur inhaltlichen Erwiderung auf eine Klageerweiterung dieselben Schriftsatzfristen zur Verteidigung einzuräumen, die auch bei Einreichung als separate Klage zu gewähren gewesen wären, aber auch nicht mehr. Die (unverlängerte) Klageerwiderungsfrist beginnt in Bezug auf den Gegenstand einer Klageerweiterung mit Zulassung der Klageerweiterung zu laufen. Keywords: Regel 333; Überprüfung durch den Spruchkörper; Kla ...