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1 Entscheidung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 3. Oktober 2025 betreffend Patentverletzung und Widerklage auf Nichtigerklärung LEITSATZ: 1. Der Begriff des „Anbietens“ im Sinne von Art. 25 a) EPGÜ ist autonom auszulegen. Anbieten ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und es ist nicht das juristische Verständnis im Sinne eines bindenden Vertragsangebots zugrunde zu legen . Das Angebot braucht daher nicht alle Einzelheiten zu enthalten, die zum sofortigen Abschluss eines Vertrages durch bloße Annahme des Angebots notwendig wären. Es genügt die Präsentation eines Gegenstandes derart , dass Betrachter ein Angebot auf Überlassung, z.B. auf den Abschluss eines Kauf -, Miet - oder Pachtvertrages abgeben können. Erfasst ist also schon die „invitatio ad offerendum“. ...