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1 ENTSCHEIDUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 5. November 2025 LEITSÄTZE: - Das Gericht darf bei der Prüfung einer Behauptung zur unzulässigen Erweiterung von sich aus die Feststellung treffen, dass der Fachmann der früheren Anmeldung keine entsprechende Offenbarung entnehmen kann. Diese Feststellung ist auf Grundlage des Verständnisses des Fachmanns bei der Lektüre der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit zu bestimmen. - Wenn die internationale Anmeldung nicht in einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (EPA) verfasst ist, wird der Inhalt einer aus der internationalen Anmeldung abgeleiteten Anmeldung in erster Linie mit Hilfe einer Übersetzung bestimmt. Das Erfordernis zum Einreichen einer Übersetzung im Anmeldeverfahren vor dem Europäischen ...