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Entscheidung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 27. November 2025 betreffend Zulassung der Rücknahme der Berufung durch eine Partei gemäß R. 265 VerfO und Gegenstandslosigkeit der Berufung des Streithelfers LEITSATZ: 1. Der Streithelfer darf sich nicht mit Handlungen und Erklärungen der von ihm unterstützten Partei in Widerspruch setzen. Der Widerspruch gegen einen Antrag auf Rücknahme der Berufung der von ihm unterstützten Partei ist deshalb unzulässig. 2. Prozesshandlungen des Streithelfers sind nur zulässig, s oweit sie der Unterstützung der von einer der Parteien gestellten Anträge dienen. Der Streithelfer hat damit keine von der von ihm unterstützten Partei unabhängige Position. Ein Ausscheiden der unterstützten Partei aus dem Rechtsstreit hat zur Folge ...