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1 ENTSCHEIDUNG des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 17. Februar 2026 LEITSÄTZE: - Einer Entscheidung über die Frage, ob de r Gegenstand eines abhängigen Patentanspruchs nicht so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, Art. 138(1) b EPÜ, bedarf es mangels rechtlichen Interesses des Nichtigkeits(wider)klägers nicht, wenn die Nichtigkeits(wider)klage bereits gegen den unabhängigen Patentanspruch, auf den die abhängigen Patentansprüche unmittelbar oder mittelbar zurückbezogen sind und der deshalb einen die abhängigen Patentansprüche mitumfassenden Schutzbereich hat, nicht erfolgreich ist. - Nach Art. 75(1) EPGÜ ist das Berufungsgericht in dem Fall, dass es die Entscheidung des Gerichts erster Instanz aufhebt, in der Regel geha ...