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1 Endentscheidung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts vom 27. Mai 2026 betreffend Patent EP 2 778 423 (Verletzung und Widerklage auf Nichtigerklärung) LEITSÄTZE: 1. Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu ist, hängt davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war. Nicht neu ist ein Vortrag, mit dem ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zus ätzlich konkretisiert und verdeutlicht wird. 2. Berufungsvorbringen betreffend eine Widerklage auf Nichtigerklärung, das auf eine bereits in erster Instanz vorgelegte Druckschrift gestützt wird, ist neu, wenn zu der konkreten technischen Information und den Anregungen zu der erfindungsgemäßen Lehre, die der Fachmann nach dem Berufungsvortrag der Schrift ...