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1 Anordnung des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 11. Januar 2024 betreffend den Antrag auf Ermessensüberprüfung LEITSATZ: ZUR ZULÄSSIGKEIT EINES ANTRAGS AUF ERMESSENSÜBERPRÜFUNG EINER ANORDNUNG DES BERICHTERSTATTERS, MIT DEM DIESER EINEN ANTRAG NACH REGEL 333.1 VERFO AUF ÜBERPRÜFUNG SEINER ENTSCHEIDUNG NACH REGEL 20.2 VERFO DURCH DEN SPRUCHKÖRPER ABGELEHNT HAT. SCHLAGWÖRTER: ERMESSENSÜBERPRÜFUNG, ÜBERPRÜFUNG NACH REGEL 333 VERFO. ANTRAGSTELLERINNEN / BEKLAGTE IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ: Netgear Inc. Netgear Deutschland GmbH Netgear International Limited Vertreten durch: Dr. Stephan Dorn, Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte, Düsseldorf ANTRAGSGEGNERIN/KLÄGERIN IM HAUPTVERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ Huawei Technologies Co ...